Bei größeren Bauprojekten beraten wir Baufirmen, Handwerksbetriebe, Ingenieure, ebenso wie Bauherren und sonstige Investoren von der Angebotserteilung bis zur Abnahme und Begleitung der Beseitigung von Gewährleistungsmängeln. In diesem Zusammenhang erstellen wir für Sie auch Bauverträge, Verhandlungs- und Abnahmeprotokolle, etc. Dies schließt auch die Betreuung von mehrjährigen Großbauprojekten ein.
Gerne zeigen wir Ihnen auf, welche Rechte und Pflichten Sie bei einem Einheitspreisvertrag und einem Pauschalpreisvertrag haben, und bei welcher Konstellation Nachträge und Behinderungsanzeigen berechtigt sind.
Gemeinsam mit Ihnen klären wir Ihre Rechte und Pflichten bei Vereinbarung der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) sowie nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
Sofern Sie sich - sei es vor oder nach der Abnahme - mit Mängeln auseinandersetzen müssen, beraten wir Sie bei der Mängelbeseitigung und im Hinblick auf Ihre Rechte und Pflichten nach dem Baugewährleistungsrecht; hier profitieren Sie auch von unserer langjährigen Kooperation mit zahlreichen Sachverständigen.
Diese Leistungen erbringen wir auch im Zusammenhang mit Bauträgerverträgen.
Mit Ihnen klären wir, ob und gegen wen sowie in welcher Höhe Schadensersatzansprüche bestehen.
Falls eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist, wägen wir mit Ihnen gemeinsam ab, ob ein selbstständiges Beweisverfahren oder ein Klageverfahren einzuleiten ist.
Wir vertreten Sie in Meditations-, Schlichtungs- und Schiedsgerichtsverfahren.
Wir beraten und vertreten Ihre rechtlichen Interessen im Baurecht u.a. auf folgenden Gebieten:
- Bauvertragsrecht
- Werkvertragsrecht
- Baugewährleistungsrecht
- Bauträgerrecht
- VOB
- Werklohnforderungen / Vergütung
- Meditations-, Schlichtungs-, Schiedsgerichtsverfahren
Baurecht
Weitere Rechtsgebiete