Unabhängig von der Art des Kaufgegenstandes begleiten wir Sie bei der Verhandlung, Prüfung und Gestaltung des Kaufvertrages. Dies gilt für den Kauf von Immobilien ebenso wie für den Kauf von Wirtschaftsgütern wie Maschinen, Anlagen, Gesellschaftsanteilen etc.
Wir vertreten Sie bei der Geltendmachung oder Abwehr von Mängelrechten nach dem Kauf sowie bei der Rückabwicklung von allgemeinen Kauf- und Immobilienkaufverträgen.
Unser besonderes Augenmerk gilt dabei den Immobilienkaufverträgen, welche im privaten und im gewerblichen Immobilienbereich besonderer Vertragsrechtsexpertise bedürfen. Dies gilt sowohl für die Absicherung des vereinbarten Leistungsaustauschs als auch für die Gestaltung von Gewährleistungs- und Garantieregelungen zur Sicherung und Erfüllung der wirtschaftlichen Ziele eines Immobilienkaufvertrages.
Gleichermaßen beraten wir Sie, wenn Sie Ihre Immobilie bereits zu Lebzeiten im Wege der Schenkung oder vorweggenommenen Erbfolge übertragen wollen.
Wir prüfen und verhandeln für Sie Grundstücks- und Wohnungskaufverträge bzw. bereiten diese ebenso wie Grundschuldbestellungen für Sie vor. Insgesamt beraten wir Sie rund um den Kauf und Verkauf von Grundstücken und Immobilien. Dies schließt auch die Wahrnehmung Ihrer Interessen im Zusammenhang mit Maklerverträgen und bei der Prüfung und Verhandlung von Kredit- und Darlehensverträgen ein.
Wir beraten und vertreten Ihre rechtlichen Interessen im Kauf- und Immobilienrecht u.a. bei:
- Kaufverträgen, insbesondere Grundstücks-, Haus- und Wohnungskaufverträgen
- Mängelhaftung
- Rückabwicklung von Verträgen
- Maklerverträgen
- Kredit- und Darlehensverträgen
Immobilien- und
Kaufrecht
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