Handels- und
Gesellschaftsrecht
Unser Team begleitet Sie bereits bei der Gründung Ihres Unternehmens und in sämtlichen späteren Entwicklungsphasen. Auf diesem Weg stehen wir Ihnen bei der Verfolgung Ihrer Unternehmensziele ebenso wie bei aufkommenden Fragen und Problemen mit unserer Expertise zur Seite.
Dabei beraten wir Sie bei der Entscheidung, ob für Ihr Unternehmen die Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), der Kommanditgesellschaft (KG), der Offenen Handelsgesellschaft (OHG) oder einer Kapitalgesellschaft in Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder einer Aktiengesellschaft (AG) sinnvoll ist. Auch bei der Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft (Part oder Part mbB) oder einer GmbH & Co. KG können Sie auf uns zählen.
Das Gleiche gilt, wenn Sie Ihr Unternehmen neu strukturieren wollen. Wir entwerfen für Sie unter anderem Gesellschaftsverträge, Umwandlungsverträge etc. Bei sämtlichen Fragen binden wir die arbeitsrechtlichen Kapazitäten unserer Kanzlei mit ein und kooperieren mit Steuerberatern.
Sofern Sie in Expansions- und Investionsphasen oder in Krisensituationen Ihre Finanzierungssituation verändern möchten oder müssen, begleiten wir Sie bei den Verhandlungen mit Banken und Kapitalgebern und prüfen Kredit- und Beteiligungsverträge.
Sollten Sie ein Unternehmen kaufen oder verkaufen wollen, sei es ganz oder nur im Hinblick auf einzelne Gesellschaftsanteile oder Betriebsteile, stehen wir Ihnen für die Vorbereitung und Begleitung der Transaktion mit unserem Team ebenfalls zur Verfügung.
Dies gilt auch, wenn Sie mit einem Mitgesellschafter in eine Auseinandersetzung geraten. Hier bieten wir auch Mediationen an. Zudem nehmen wir mit Ihnen oder für Sie an Gesellschafterversammlungen teil.
Sollten Sie einen Nachfolger für Ihr Unternehmen suchen, begleiten wir diesen Prozess ebenfalls. Dies gilt auch, falls Sie sich entscheiden, Ihre unternehmerische Tätigkeit zu beenden und die Gesellschaft zu liquidieren.
Wir erstellen und prüfen für Sie Handelsvertreterverträge und begleiten Sie ebenso bei deren Verhandlung und Abschluss als auch im Falle ihrer Beendigung, sowohl im Zusammenhang mit deren Kündigung als auch im Rahmen der Geltendmachung und Bezifferung von Ausgleichsansprüchen.
Wir beraten und vertreten Ihre rechtlichen Interessen im Handels- und Gesellschaftsrecht u.a. bei:
- Unternehmensgründung (GbR, KG, GmbH, AG etc.)
- Entwurf von Gesellschaftsverträgen
- Kauf und Verkauf von Unternehmen und Unternehmensanteilen
- Prüfung und Verhandlung von Kredit- und Beteiligungsverträgen
- Neustrukturierung und Umwandlung von Unternehmen
- Unternehmensnachfolge
- Gesellschafterstreitigkeiten
- Handelsvertreterrecht
Weitere Rechtsgebiete