Das Vertrags- und Wirtschaftsrecht bildet den Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit. Unter diesem Oberbegriff verstehen wir die Bündelung unternehmerischer Aufgabenstellungen und deren Vernetzung mit rechtlichen Aspekten.
Jeder wirtschaftsrechtliche Vertrag hat als Ausgangspunkt eine zu treffende kaufmännische Entscheidung. An diese schließen sich regelmäßig Verhandlungen mit Vertragspartnern und Kreditinstituten und oftmals gesellschaftsrechtliche Problemstellungen an. Derartige Aufgabenstellungen bündeln wir für Sie im Vorfeld. Wir beraten und begleiten Sie bei der Entwicklung und Realisierung Ihrer kaufmännischen Entscheidung, mithin auch bei den Vertragsverhandlungen. Dies tun wir mit unserer jahrzehntelangen Erfahrung in enger Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und sonstigen Drittbeteiligten. Denn der Umsetzungserfolg unternehmerischer Entscheidungen hängt oftmals davon ab, dass bereits im Vorfeld keine rechtlich und wirtschaftlich relevante Fragestellung unbeachtet bleibt. Nur so lässt sich das von Ihnen verfolgte kaufmännische Ergebnis effizient realisieren. Die konsequente und erfolgreiche Verfolgung Ihres Zieles ist dabei unser Anliegen.
Das Vertragsrecht betrifft hierbei auch die konkrete vertragliche Umsetzungsebene. Wir beraten und vertreten Sie sowohl im Hinblick auf die Gestaltung und Prüfung von Verträgen als auch bei der streitigen Durchsetzung oder Beendigung von Verträgen im Kollisionsfall. Ebenso sind wir selbstverständlich bei der Rechtsverfolgung von Vertragsverletzungen eines Vertragspartners für Sie da.
Wir beraten und vertreten Ihre rechtlichen Interessen im Vertrags- und Wirtschaftsrecht u.a. bei:
- Verhandlung, Prüfung und Gestaltung von Verträgen
- Kündigung von Verträgen
- Geltendmachung von Vertragsverletzungen
- Verhandlung von Finanzierungen und Umfinanzierungen
- Umstrukturierung von Geschäftsbereichen
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